Suchauftrag Vermietung

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Suchauftrag Wohnungsvermietung

 

Sie suchen eine neue Wohnung und wünschen sich einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der für Sie:

 

- nach speziell zu Ihrem Gesuch passende, veröffentlichte und nichtveröffentlichte Angebote bei einer Vielzahl von Vermietern sucht,

- mit seinen guten Kontakten zu einer Vielzahl von Vermietern schnell einen Besichtigungstermin organisiert und Sie auf die Besichtigung begleitet,

- mit Ihnen gemeinsam auf Basis des Vermietungsexposés und der persönlichen Besichtigung die Relevanz des Wohnungsangebots beurteilt,

- die Kommunikation mit dem Vermieter übernimmt,

- den Mietvertrag und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen vorprüft.

 

Gerne unterstützen wir Sie ganz persönlich bei der Wohnungssuche.

 

Professionelle Vermietung

 

10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler

 

Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Ab 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für den Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Dieser Artikel listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermietung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen können.

 

1.Sichere Ermittlung der Marktmiete

Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteile noch Ihre Rendite aus dem Auge verlieren.

Was ist zu viel - was ist zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? Ein Makler kennt die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achtet Ihr Makler auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.

 

2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie

Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen.

Ihr Makler bereitet Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.

 

3. Professionelle Werbung

Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu Inserieren. Ihr Makler verfügt über viel Vermarktungs- erfahrung, kennt die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und kann darüber hinaus auf ihm vorliegende Mietanfragen zurückgreifen.

 

4.Besachaffung des gesetzlichen Energieausweises

Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden.

Fehlt der Energieausweis, unterstützt Ihr Makler bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energiesparverordnung - oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorliegt.

 

5. Durchführung der Besichtigungen

Die interessantesten Mieter sind beruflich und häufig zeitlich gebunden. Oft ist es schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Ihr Makler übernimmt gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen - bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

 

 6. Bonitätsprüfung

Makler prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über die SCHUFA können sie

außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.

 

7. Vorbereitung des Mietvertrages

Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtssprechung zu den so genannten Schönheitsreparaturen. Makler haben Zugriff auf die neusten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes

unterstützt Sie Ihr Makler bei der Vorbereitung des Mietvertrages.

 

8.Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters

Ihr Makler übernimmt eine wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.

 

9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr

Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetrieb erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.

 

10. Freizeitgewinn

Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreicher. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Ihr Makler kennt den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie bei einem Profi?

Hier finden Sie uns

Immobilienverwaltung Baumdicker

Inh.: Heidemarie Baumdicker
Hitdorfer Str. 188
51371 Leverkusen

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Rufen Sie einfach an unter

 

02173 4994502

 

oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

heidemarie.baumdicker@t-online.de

Öffnungszeiten Montag-Freitag 09.00-13.00 Uhr und Montag-Donnerstag von 15.00-17.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

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