Mängel in einer Immobilie sind ärgerlich.
Das gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Um festzustellen, wer für sie verantwortlich ist, sollten beide Parteien die Abnahme einer Immobilie vor Ein- und Auszug ernst nehmen.
Schließlich geht es für den Immobilienbesitzer darum, sein Eigentum in gutem Zustand zu erhalten. Deshalb sollte er ein Interesse daran haben, den Zustand der Immobilie zu protokollieren, um
mögliche Schäden nachweisen zu können, die während der Mietzeit entstanden sind.Denn wenn zum Auszug ein Schaden zwar unstreitig ist, der Mieter aber behauptet, nicht dafür verantwortlich zu sein,
liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Er muss nachweisen können, dass der Schaden nicht schon beim Einzug bestand.
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Protokollierung eines Übergabeprotokolls. Sprechen sie uns an!!